Beschlussvorlage - BV-321-2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Breitbandausbau in der Stadt Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien-Blank
- Verantwortlich:
- Olaf Steinberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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13.09.2023
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Brüel beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbits/s im Stadtgebiet. Die Stadt nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Die Stadt Brüel verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10 % des ihr Gemeindegebiet betreffenden Auftragsvolumens bereit zu stellen.
Der Eigenanteil soll aus Landesmitteln (Kommunaler Investment- Fond) finanziert werden.
Sachverhalt
Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.
Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.
Das Gebiet der Stadt Brüel ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf Grundlage eines vorläufigen Markterkundungsverfahrens ermittelt.
Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Brüel Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.
Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten.
Die Höhe kann noch nicht bestimmt werden, da erst verbindliche Ausschreibungsergebnisse vorliegen müssen. Der Eigenanteil wird, wie bereits im 1 und 2 Call, aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau- Fond) bereitgestellt.
Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils: Der vom Bund vorgegebene
kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent wird durch das Land vorfinanziert
und aus dem Kommunalen Aufbaufonds zurückgezahlt. Eine unmittelbare
Belastung der kommunalen Haushalte findet somit nicht statt.