Beschlussvorlage - BV-369-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Beschluss BV-133-2022 vom 30.11.2022 über die Gebührensatzung für die Wasserversorgung der Stadt Sternberg wird aufgehoben.

2. Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Gebührensatzung für die

Wasserversorgung der Stadt Sternberg.

 

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Sachverhalt

Beschluss v. 30.11.2022 der Stadtvertretung Sternberg:

[„Im Jahr 2021 entschied das OVG Greifswald, dass der Zählermaßstab als Ersatzmaßstab für die Grundgebühr im Bereich Wasser/Abwasser zulässig ist, um die Gleichbehandlung und eine lineare Gebührenstaffelung nach KAG M-V (§ 6 Abs. 3 Satz 3) zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird die aktuelle Kalkulationsperiode (noch bis 2023) aufgehoben und eine separate Neukalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2022 sowie für die neue Kalkulationsperiode 2023-2026 festgelegt. Im April 2022 erteilten die Stadtwerke Sternberg der WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen den Auftrag für diese Neukalkulation. Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Sternberg.“]

 

Auf der o.g. Sitzung der Stadtvertretung wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung der Stadt Sternberg ohne Anlage der zugehörigen Kalkulation beschlossen.

Durch die neue Beschlussfassung ist die Vollständigkeit der Unterlagen gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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