Beschlussvorlage - BV-386-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.500 € für die Beschaffung eines DSD Geschwindigkeitsanzeigesystems.

 

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Die finanzielle Deckung erfolgt aus Grundstücksverkäufen.

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Sachverhalt

Eine DSD Geschwindigkeitsanzeigesystem ist notwendig, um die Verkehrteilnehmer auf Ihre

Geschwindigkeit in den Ortsteilen in der Gemeinde hinzuweisen. Je eher der Fahrzeugführer die Geschwindigkeitsanzeige bzw. die gefahrene Geschwindigkeit erkennt, desto mehr Zeit ist vorhanden, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Das DSD Geschwindigkeitsanzeigesystem ist das ultimative Mittel zur erwiesenen

Geschwindigkeitsreduktion. Neben der Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit in grün (innerhalb der eingestellten Höchstgeschwindigkeit) oder in rot (bei Geschwindigkeitsüberschreitung), wird dem Verkehrsteilnehmer auch ein lachendes oder trauriges Gesicht angezeigt. Diese Art der Verhaltensrückmeldung sorgt für eine hohe Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer und wurde von der Firma DataCollect erfunden. Das DSD ist das Original! Mit moderner Sensortechnik, die eine Erfassung bereits ab 3 km/h ermöglicht, ist das DSD selbst in Spielstraßen einsetzbar.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

X

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

2.500,00 EUR

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2023

Deckungsvorschlag:

Erlös aus Grundstücksverkäufen

 

 

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Anlagen

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