Beschlussvorlage - BV-391-2023
Grunddaten
- Betreff:
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5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhöhung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Ramona Schmalfeldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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19.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die aktuell gültige Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.
Sachverhalt
Durch die WTE Betriebsgesellschaft mbH ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel für das Jahr 2024 als Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertreterversammlung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.
Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebührenfähigen Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger. Der aktuelle Gebührensatz von 9,00 Euro/WE Grundgebühr und die Verbrauchsgebühr von 4,35 Euro/cbm werden beibehalten.
Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 12,24 Euro/cbm erhöht und beträgt damit 32,24 Euro/cbm Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.
Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für den Mengengebühr von 49,70 Euro/cbm wird beibehalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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843,2 kB
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