Beschlussvorlage - BV-490-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreter beschließen den Bebauungsplan Nr. 8 „SB-Markt Sternberger Straße“ als Satzung. Gemäß § 86 Abs. 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) werden durch den Bebauungsplan Nr. 8 „SB-Markt Sternberger Straße“ ebenfalls örtliche Bauvorschriften erlassen.

 

Die Planzeichnung u. die Begründung werden gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 8 „SB-Markt Sternberger Straße“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.

 

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Sachverhalt

 

Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 8 wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können.

Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 8 „SB-Markt Sternberger Straße“ bestehend aus der Planzeichnung u. Begründung können als Satzung beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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