Beschlussvorlage - BV-480-2024
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss für die umweltrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 3 "Am Strandweg" der Gemeinde Blankenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Blankenberg
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Entscheidung
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25.04.2024
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Blankenberg
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Gemeinde Blankenberg hat am 30.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Satzungsbeschluss wurde am 04.05.2023 gefasst und der Bebauungsplan daraufhin zur Genehmigung eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB, der Erleichterungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen enthält, wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hatte zur Folge, dass laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB nicht auf dieser Rechtsgrundlage abgeschlossen werden können und der B-Plan Nr. 3 vom Landkreis nicht genehmigt wurde.
Durch die Einführung des neuen § 215a BauGB wird bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB begonnenen Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine „Reparaturvorschrift“ erlassen. § 215a BauGB regelt, dass die Gemeinden eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung durchführen müssen und so die betreffenden Verfahren geordnet zum Abschluss bringen können.
Die Gesetzesänderung mit dem neuen § 215a ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Danach ist anhand der Kriterien der Anlage 2 des BauGB und unter Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu prüfen, ob der Plan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die von der Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung Schwerin erarbeitete Vorprüfung liegt vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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390,7 kB
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