Beschlussvorlage - BV-480-2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt auf der heutigen Sitzung den Entwurf der Umweltrechtlichen Vorprüfung zum B-Plan Nr. 3 „Am Strandweg“ u. die dazugehörende Durchführung der Behördenbeteiligung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeinde Blankenberg hat am 30.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Satzungsbeschluss wurde am 04.05.2023 gefasst und der Bebauungsplan daraufhin zur Genehmigung eingereicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB, der Erleichterungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen enthält, wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hatte zur Folge, dass laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB nicht auf dieser Rechtsgrundlage abgeschlossen werden können und der B-Plan Nr. 3 vom Landkreis nicht genehmigt wurde.

Durch die Einführung des neuen § 215a BauGB wird bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB begonnenen Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine „Reparaturvorschrift“ erlassen. § 215a BauGB regelt, dass die Gemeinden eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung durchführen müssen und so die betreffenden Verfahren geordnet zum Abschluss bringen können.

Die Gesetzesänderung mit dem neuen § 215a ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Danach ist anhand der Kriterien der Anlage 2 des BauGB und unter Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu prüfen, ob der Plan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die von der Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung Schwerin erarbeitete Vorprüfung liegt vor.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...