Beschlussvorlage - BV-645-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt einen Antrag für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ in der Straße „Finkenkamp“ im Teilbereich der Grundschule und der Kindertagesstätte, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslsut-Parchim, zu stellen

 

Durch das Bürgeramt ist die erforderliche Veranlassung zu treffen.

 

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Sachverhalt

Es wurde angeregt eine Tempo 30-Zone im Finkenkamp im Teilbereich der Grundschule und Kindertagesstätte zu errichten.

Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

 

Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.

 

Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.

 

Hinzu kommt, dass im Nahbereich der Kindertagesstätte "Sonnenschein“ starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr und häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger vorhanden ist.

 

Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

400,00

Produktsachkonto:

01.541000.523800

Haushaltsjahr:

2025

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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