Beschlussvorlage - BV-666-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025/26.

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Sachverhalt

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind  verpflichtet,  vorrangig  den  Haushalt  zu  konsolidieren.   Grundlage dafür  ist   ein  Haushaltskonsolidierungskonzept,   welches  für  die  Handlungsfähigkeit   der Kommunen zur   Wiedererlangung ihrer   dauerhaften   finanziellen   Leistungsfähigkeit     die konzeptionelle     Grundlage    darstellt.  Damit    ist   das    Haushaltssicherungskonzept   die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit  dem die  konkreten  Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne  einer  Selbstbindung   festgelegt  werden. Diese    sind   jährlich     fortzuschreiben.   Dabei      ist   der Finanzplanungszeittraum   von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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