Beschlussvorlage - BV-672-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kobrow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Verantwortlich:
- Jessica Ohms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kobrow
|
Entscheidung
|
|
|
18.02.2025
| |||
●
Gestoppt
|
|
Gemeindevertretung Kobrow
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die von den Gemeinden gemäß Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes für die Anmeldung einer Zweitwohnung erhoben werden darf.
Zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wurde vom Amt der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Diese Satzung soll ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.
Gegenstand der Zweitwohnungssteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet der Gemeinde Kobrow.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienangehörigen innehat. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegende Wohnung des Einwohners. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 19 von Hundert (v.H.) auf den jährlichen Mietaufwand im Sinne des § 4 als Bemessungsgrundlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
286,2 kB
|
