Beschlussvorlage - BV-672-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Sachverhalt

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die von den Gemeinden gemäß Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes für die Anmeldung einer Zweitwohnung erhoben werden darf.

Zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wurde vom Amt der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Diese Satzung soll ab dem 01.01.2025 in  Kraft treten.

Gegenstand der Zweitwohnungssteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet der Gemeinde Kobrow. 

 

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienangehörigen innehat. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegende Wohnung des Einwohners. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.

 

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 19 von Hundert (v.H.) auf den jährlichen Mietaufwand im Sinne des § 4 als Bemessungsgrundlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

611000.40340000

Haushaltsjahr:

ab 2025

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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