Beschlussvorlage - BV-665-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt die beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.l

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Sachverhalt

Durch die WTE Betriebsgesellschaft mbH ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel für das Jahr 2025 als Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden.

Der Stadtvertretung der Stadt Brüel liegt diese Kalkulation vor. Sie nimmt diese zur Kenntnis.

Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebührenfähigen Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger. Der aktuelle Gebührensatz von 9,00 Euro/WE Grundgebühr und die Verbrauchsgebühr von 4,35 Euro/cbm werden beibehalten.

Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 9,33 Euro/cbm erhöht und beträgt damit 41,57 Euro/cbm Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

Für die Leistungen von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 14,02 Euro/cbm erhöht und beträgt damit 63,72 Euro/cbm Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.  

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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