Beschlussvorlage - BV-689-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung Brüel beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von mindestens 30 Tagen durchgeführt wird. Parallel dazu ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung - aufzufordern.
  2. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Ferienanlage altes Gutshaus am Keezer See“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Brüel ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 23.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 gefasst. Anlass hierfür bildete ein Antrag des Vorhabenträgers, der die ehemalige Guts- und Parkanlage auf der Halbinsel am Keezer See nachnutzen und zu einer Ferienanlage entwickeln möchte. Das ehemalige Gutshaus ist sichtbar verfallen, ein Bestandsschutz ist nicht mehr gegeben, so dass die Aufstellung eines B-Plans erforderlich ist, um Baurecht für die geplante Ferienanlage zu schaffen.

Der Vorentwurf des B-Plans baut auf einem städtebaulichen Entwurf zur Entwicklung des betreffenden Gebietes auf, der bereits im Jahr 2023 im Bauausschuss vorgestellt wurde. Zwischenzeitlich erfolgten insbesondere mit dem zuständigen Forstamt sowie der Naturschutzbehörde Abstimmungen zur Umsetzbarkeit der Planung. Es wurden faunistische Kartierungen sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in den Vorentwurf eingeflossen sind.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Keez, auf dem Gelände der ehemaligen Gutsanlage, und umfasst das Flurstück 63/3 mit dem Gutshaus sowie einen Teil des Flurstücks 52/20, im Bereich des ehemaligen Gutsparks. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Eigentum/Besitz des Vorhabenträgers und stehen für die geplante Nutzung zur Verfügung. Der Geltungsbereich ist auf der Übersichtskarte dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird in einem formellen bauplanungsrechtlichen Verfahren durchgeführt. Hierfür sind zunächst die Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten, so dass diese Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten. Dies soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs im Internet sowie durch öffentliche Auslegung erfolgen. Nach der frühzeitigen Beteiligung werden die Stellungnahmen ausgewertet und im weiteren Planverfahren für die Erarbeitung des folgenden Entwurfs des B-Plans in fachlich gebotener Weise berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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