Beschlussvorlage - BV-710-2025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim im Rahmen des Atemschutz- und Schlauchverbundes des Landkreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft
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Entscheidung
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09.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim im Rahmen des Atemschutz- und Schlauchverbundes des Landkreises. Die erforderlichen Beträge sind aus dem Haushalt bereitzustellen.
Sachverhalt
Durch die Gemeinden Kuhlen-Wendorf und Kloster Tempzin werden zwei Schlauchtransportanhänger vorgehalten mit je 600 m gekuppelten B-Schlauchleitungen. Zudem sind auf dem Schlauchcontainer des GW L2 Sternberg 25 B-Schläuche für lange Wegestrecken verlastet. Somit stehen den Feuerwehren des Amtes Sternberger Seenlandschaft insgesamt 1.700 m für den Einsatz beim Aufbau zur Wasserversorgung über lange Wegestrecken zur Verfügung:
STA Gustävel 30 x B-Druckschlauch gekuppelt
STA Gustävel 30 x B-Druckschlauch gekuppelt
Schlauchcontainer GW L2 STB 25 x B-Druckschlauch gekuppelt
Gesamt 85 x B-Druckschlauch
Kostenpauschale 2025 Verbundsystem 16,23 €/Jahr/Druckschlauch
Kosten Verbundvertrag 1.379,55 €/Jahr (~1.500,00 €)
Durch das Verbundsystem des Landkreises Parchim wird die regelmäßige Prüfung und der Ersatz verschlissener Schläuche sichergestellt und ist mit der Zahlung der Jahresgebühr abgegolten. Jedoch ist die Vorhaltung der zusätzlichen B-Schläuche für einzelne Gemeinden nicht zuzumuten, da diese bei besonderen Lagen im ländlichen Raum im gesamten Amt zum Einsatz kommen können.
Aus diesem Grunde soll die zusätzliche Schlauchreserve des Amtes über eine Vereinbarung mit dem Landkreis als Betreiber des Verbundsystems und dem Amt Sternberger Seenlandschaft abgeschlossen werden. Die damit entstehenden Jahreskosten werden durch das ASSL getragen.
Mit dieser Maßnahme werden die Materialbestände in der Schlauchvorhaltung in den einzelnen Feuerwehrstandorten auf die notwendige Grundausstattung reduziert und die Kosten der Gemeinden niedriger gehalten.
In Summe entspricht das 1.700 m gekuppelte B-Leitung als Reserve für den möglichen Einsatz von B-Schlauchleitung über lange Wegestrecken im Amtsgebiet.
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