Beschlussvorlage - BV-736-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Abbruch und den Neubau einer Brücke zwischen Groß Görnow und Klein Görnow, über die Bahntrasse Lübeck-Bützow. Der Neubau umfasst eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 3.000.000,00 Euro brutto (inkl. Planungs- und Bauüberwachungskosten, Vermessungskosten, Umweltplanung, Schadstoffgutachten, Baugrundgutachten, Baukosten)

 

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Sachverhalt

Die Brücke zwischen Groß Görnow und Klein Görnow, überquert die Bahntrasse Lübeck - Bützow. Die Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen den Dörfern Groß Görnow und Klein Görnow sowie innerhalb des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit den Ortschaften Penzin, Weiße Krug, Blankenberg. Weiterhin ist die Brücke eine wichtige Verbindung zwischen dem Amt Sternberger Seenlandschaft und der angrenzenden Ortschaft Warin.

Die Straßenbrücke stammt vermutlich aus dem Baujahr ca. 1907. Die Bauart der Bestandsbrücke ist eine 1-Feld-Gewölbebrücke als 3-Gelenk-Bogen aus Stahlbeton. Die Widerlager wurden flach gegründet.

Im Zuge von durchgeführten Bauwerksprüfungen wurde festgestellt, dass die Gewölbebrücke Betonabplatzungen aufweist, mit freiliegender stark korrodierter Bewehrung. An mehreren Stellen weist die Brücke Risse mit starken Aussinterungen auf. Der Beton ist im Bereich des Scheitels stark durchfeuchtet, sehr brüchig und verwittert. Die Fugenflanken zwischen den Flügeln und Stirnwänden sind stark durchfeuchtet und verwittert. Die Kämpfergelenke sind stark korrodiert. Der Asphalt-Fahrbahnbelag ist gerissen. Die Fugen zwischen den Elementen sind offen und führen zu Durchfeuchtungen an den darunterliegenden Bauteilen. Das Absturzgeländer entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Die Korrosionsbeschichtung des Geländers weist mechanische Beschädigungen auf. Aufgrund dieser und vieler weiterer Mängel, ist die Bestandsbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. An dem Brückenbauwerk sind im Laufe der Jahrzehnte Schäden entstanden, die nicht mehr reparabel sind. Das Ergebnis für einen Neubau steht auch in Übereinstimmung mit einer abgelaufenen normativen Nutzungsdauer von Betonbrücken von ca. 100 Jahren. Eine durchgeführte Sicherungsmaßnahme im 1. Quartal 2025 und anschließende Prüfung ergab für die Brücke eine Zustandsnote 3,5. Das bedeutet, die Brücke befindet sich in einem ungenügenden Bauwerkszustand. Die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Im Zuge eines Neubaus soll eine neue Stahlbetonplatte mit entsprechender Geometrie hergestellt werden. Der gesamte Baukörper soll komplett zurückgebaut werden, inklusive der Widerlager bis zur Sohlenbefestigung. Die Stützwände und Flügel sollen mittels Abstemmen abgebrochen werden.

Die erforderlichen Planungsleistungen umfassen den Rückbau und Neubau des Gesamtobjektes, sowie die erforderlichen Straßenanbindungsarbeiten.

Auf Grund des Schwierigkeitsgrades des beabsichtigten Vorhabens als Kreuzungspunkt einer Hauptstrecke der Deutschen Bahn sowie der stadteigenen Straße wäre ein weiteres Zusammenarbeiten mit dem jetzt betreuenden Planungsbüro MIV Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH aus Schwerin notwendig. Das Planungsbüro betreut u. a. dieses Bauwerk zu den rechtlich und technisch notwendigen Brückenprüfungen bzw. die bisherigen notwendigen baulichen Sicherungsmaßnahmen/Vorplanung.

Die Stadt Sternberg verfolgt das Ziel, eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur zu erhalten. Ein Wegfall der Verbindung würde erhebliche verkehrliche Belastungen auf anderen Straßen mit sich ziehen, sowie einen Wegfall eines Ortsteiles der Stadt Sternberg bedeuten. Dieses würde negative Umwelteffekte mit sich bringen. Eine neue Brücke soll robust, wirtschaftlich und unterhaltungsarm konstruiert werden.

Geführte Gespräche mit der Deutschen Bahn haben ergeben, dass diese sich nicht an den finanziellen Mitteln beteiligen wird. Förderungsmöglichkeiten werden geprüft.

Die Kosten für den Neubau sind im Haushalt nicht enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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