Beschlussvorlage - BV-759-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Sachverhalt

Anpassung Kassenkredit:

Zur Sicherung der unten dargestellten Investition Produkt Gemeindestraßen 54100 mit der Investitions-Nr. 5410002501 Ausbau Ortsdurchfahrt Ruchow M 10 – 34 muss der bisherige genehmigungsfreie Kassenkredit in Höhe von 47.000 € auf einen kurzfristigen Kassenkredit in Höhe 756.700 € erhöht werden.

Die oben genannte Straßenbaumaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt“ wurde durch die Gemeindevertretung am 28.01.2025 beschlossen. Die Gemeinde Mustin muss die Maßnahme vorfinanzieren. Hierzu ist eine Erhöhung des Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2025 vorzunehmen. Die Haushaltssatzung ist dementsprechend anzupassen und in einer 1. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen. Die ersten Rechnungen sind eingegangen und müssen umgehend beglichen werden. Der Zuwendungsbescheid vom 17.12.2024 wird als Anlage beigefügt.

Nach ersten Erkenntnissen beträgt die Gesamtbaumaßnahme deutlich weniger, als geplant.

 

Produkt „Gemeindestraßen“ 541000

 

  • mit Investitions-Nr. 5410002501 Ausbau Ortsdurchfahrt Ruchow M 10-34;

Ansatz: 788.700 €; Förderung: 709.700 €

 

Die Straße Ortszufahrt Ruchow dient als Zuwegung von der K 108 zur Ortslage Ruchow und weiterführend für die Ortslage Lenzen und erschließt sowohl die direkt anliegenden als auch die umliegenden Acker- und Grünlandflächen.

Der Weg soll 2025 in Asphaltbauweise auf einer Länge von 576 m und in einer Breite von 5,50 m ausgebaut werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des Maßnahmenplanes Teil IV im FNV Mustin.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2025

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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