Beschlussvorlage - BV-846-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) mit folgenden Werten festzusetzen:

 

- Vorsitzender des Wahlvorstandes 60,00 Euro

- alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes 50,00 Euro.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) üben die Mitglieder der Wahlorganisationen ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V). Gemäß § 14 Abs. 1 LKWO M-V erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die weiteren Mitglieder. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen.

 

Auf der Bürgermeisterberatung vom 10. April 2025 wurden die Aufwandsentschädigungen ausführlich diskutiert. In den vergangenen Jahren konnte man deutlich erkennen, dass die Bereitschaft im Wahlvorstand mitzuarbeiten immer geringer wurde. Zur Sicherstellung der Wahldurchführung in den einzelnen Gemeinden, ist eine ehrenamtliche Mitarbeit aber unerlässlich. Auf der Bürgermeisterberatung wurde sich auf einen Satz von 60,00 Euro für den Vorsitzenden und 50,00 Euro für jedes weitere Mitglied des Wahlvorstandes geeinigt und für die einzelnen Gemeinden und Städte empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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