Beschlussvorlage - BV-877-2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Sternberg beschließt den Abbruch und den Neubau einer Brücke zwischen Groß Görnow und Sternberg, über die Warnow – Sagsdorfer Brücke. Der Neubau umfasst eine Fahrspur je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 1.700.000,00 Euro brutto (inkl. Planungs- und Bauüberwachungskosten, Vermessungskosten, Umweltplanung, Schadstoffgutachten, Baugrundgutachten, Baukosten)

 (Grundsatzbeschluss)

 

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Sachverhalt

Die Brücke zwischen Groß Görnow und Sternberg, überquert die Warnow. Die Brücke ist eine wichtige Verbindung zu den Dörfern Sagsdorf, Groß Görnow, Klein Görnow und Sülten etc.

 

Der Bauart und Bauweise nach zu urteilen, ist die Brücke vermutlich ca. 100 Jahre alt. Es handelt sich um eine Brücke als offener Rahmen. Im Zuge von durchgeführten Bauwerksprüfungen wurde festgestellt, dass die Brücke als offener Rahmen Betonabplatzungen aufweist, mit freiliegender stark korrodierter Bewehrung. An mehreren Stellen weist die Brücke Risse mit starken Aussinterungen auf.

Der Beton ist an einigen Stellen stark durchfeuchtet, brüchig und frostgeschädigt. Die Kragarme weisen Abplatzungen auf, mit freiliegender und rostender Bewehrung. Bei den Widerlagerwänden ist der Spritzbeton teilweise abgeplatzt, durchfeuchtet und mit Ausblühungen versehen. Bei den Flügeln ist gleiches Schadbild zu verzeichnen. Der Stützungskörper aus Beton ist stellenweise gebrochen. Die Gründung ist teilweise unterspült.

Die Fugen zwischen den Elementen sind offen und führen zu Durchfeuchtungen an den darunterliegenden Bauteilen. Das Absturzgeländer entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Die Korrosionsbeschichtung des Geländers weist mechanische Beschädigungen auf. Aufgrund dieser und vieler weiterer Mängel, ist die Bestandsbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. An dem Brückenbauwerk sind im Laufe der Jahrzehnte Schäden entstanden, die nicht mehr reparabel sind. Das Ergebnis für einen Neubau steht auch in Übereinstimmung mit einer abgelaufenen normativen Nutzungsdauer von Betonbrücken von ca. 100 Jahren.

Eine in 2020 durchgeführte Brückenprüfung ergab die Zustandsnote 2,9. Das bedeutet, die Brücke befindet sich in einem noch ausreichenden Bauwerkszustand. Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann erheblich beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung mit Folgeschäden ist mittelfristig zu erwarten. Im Zuge eines Neubaus soll eine neue Stahlbetonplatte mit entsprechender Geometrie hergestellt werden. Der gesamte Baukörper soll komplett zurückgebaut werden, inklusive der Widerlager bis zur Sohlenbefestigung. Die erforderlichen Planungsleistungen umfassen den Rückbau und Neubau des Gesamtobjektes, sowie die erforderlichen Straßenanbindungsarbeiten.

Auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro MIV für die stadteigene Straße und Brücke zwischen Groß Görnow und Klein Görnow, wäre ein weiteres Zusammenarbeiten mit dem Planungsbüro MIV sinnvoll.

Die Stadt Sternberg verfolgt das Ziel, eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur zu erhalten. Ein Wegfall der Verbindung würde eine Möglichkeit der Warnowquerung auf die Brücke Sternberger Burg – Groß Görnow beschränken und dadurch erhebliche verkehrliche Belastungen auf anderen Straßen mit sich ziehen. Dieses würde negative Umwelteffekte mit sich bringen. Eine neue Brücke soll robust, wirtschaftlich und unterhaltungsarm konstruiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

x

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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