Beschlussvorlage - BV-831-2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kloster Tempzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Verantwortlich:
- Jessica Ohms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss Kloster Tempzin
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss Kloster Tempzin
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Kloster Tempzin
|
Entscheidung
|
|
|
18.09.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Sachverhalt
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 27.08.2025.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
428,1 kB
|
