Beschlussvorlage - BV-968-2026
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Reprädikatisierung Sternbergs und der Ortsteile Groß Raden und Sternberger Burg sowie über die Neuprädikatisierung der übrigen Ortsteile zum staatlich anerkannten Erholungsort
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien-Blank
- Verantwortlich:
- Haese, Kathrin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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18.03.2026
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Geplant
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Reprädikatisierung Sternbergs und der Ortsteile Groß Raden und Sternberger Burg sowie die Neuprädikatisierung der Ortsteile Klein Görnow, Groß Görnow, Sagsdorf, Zülow, Gägelow, Pastin und Neu Pastin zum staatlich anerkannten Erholungsort
Sachverhalt
Seit dem 09. April 1997 ist Sternberg mit den Ortsteilen Sternberger Burg und Groß Raden staatlich anerkannter Erholungsort. Eine Fusion mit den anderen Ortsteilen fand erst später statt, so dass diese nicht zum Erholungsgebiet gehören.
Entsprechend des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) § 8 (5) erlischt diese Anerkennung nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden. Hierzu muss ein erneutes Anerkennungsverfahren gem. § 5 des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.
Die Stadt Sternberg mit seinen Ortsteilen verfügt gem. § 4 des Kurortgesetzes M-V (Voraussetzungen für einen Erholungsort) aufgrund der vorhandenen touristischen Infrastruktur und seiner landschaftlich bevorzugten und klimatisch günstigen Lage, welche die Erholung unterstützen, über wesentliche Voraussetzungen, die eine Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort rechtfertigen.
Dieses Anerkennungsverfahren ist nach Beratung im Hauptausschuss mit dem Erhebungsbogen an das Wirtschaftsministerium des Landes M-V und der Beauftragung des Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes und eines Emmissionsgutachtens, auf den Weg gebracht worden.
Die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort bedeutet neben einem Imagegewinn auch günstigere Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe - Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Prädikatisierten Gemeinden kommen diese Fördermittel eher zugute (diese soll zukünftig ein Passus im neuen Tourismusgesetz regeln).
Staatlich anerkannte Erholungsorte sind berechtigt, über eine Satzung eine Kurabgabe une eine Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Diese Satzungen sind in Sternberg vorhanden und die jährlichen Einnahmen aus beiden Satzungen belaufen sich seit 2020 auf ca. 30.000 €.
