Beschlussvorlage - BV-00-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-PV Kloster Tempzin“.

Anlass für die Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für Agri-Photovoltaikanlagen auf Grundstücken am Ortsrand der Ortsteile Tempzin u. Langen Jarchow.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Sachverhalt

 

Gegenstand des Vorhabens ist die Realisierung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agrarflächen in Kombination mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage) auf einer ca. 46 ha großen Teilfläche der insgesamt ca. 55,69 ha. Die Anlage wird so konzipiert, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche, primär zur Weidehaltung, dauerhaft erhalten bleibt.

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer Teilfläche des Flurstücks 2/2 der Gemarkung Langen Jarchow und den Flurstücken 212, 219/4 und 220/1 der Gemarkung Tempzin. Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt ca. 55,69 ha, wobei eine Projektfläche von ca. 46 ha in Anspruch genommen werden soll.

Der Vorhabenträger, die Feldwerke GmbH, hat mit Schreiben vom 02.04.2026  die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beantragt u. stellt die Gemeinde Kloster Tempzin von allen anfallenden Planungs- u. Erschließungskosten frei (siehe Anhang).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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