Beschlussvorlage - BV-989-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 25.03.2026.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

x

 

ÜPL

x

Nein

 

 

APL

x

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2024

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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