Beschlussvorlage - BV-08-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

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  1. Die Stadtvertretung der Stadt Brüel billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 „Reit- und Ferienhof Golchen“ nebst der Begründung und bestimmt den Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
  3. Die Planungsabsichten der Stadt sind mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 17.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Reit- und Ferienhof Golchen“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regelverfahren nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 c BauGB und § 10 BauGB aufgestellt.

 

Für die als Urlaubs-, Gastronomie- und Pädagogikort etablierte Gesamtanlage „Golchener Hof“ in Golchen wird eine Ergänzung des Reit- und Ferienangebots angestrebt. Zu diesem Zweck sollen im Plangebiet Reitanlagen, Ferienwohnungen sowie Wohnungen für Mitarbeitende etabliert werden. Das Plangebiet ist von untergenutztem Grünland sowie zwei verfallenden Stallgebäuden geprägt. Die geplante Nutzung ermöglicht eine Neugestaltung dieses Areals und befördert zugleich die Aufwertung des Ortsbildes.

 

Von der Planung werden innerhalb der Gemarkung Golchen das Flurstück 98/2 der Flur 1 ganz und das Flurstück 15 der Flur 2 teilweise berührt.

 

Die Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 12 liegt nun zur Billigung und zur anschließenden Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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