Beschlussvorlage - BV-21-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung Städtepartnerschaft mit der Gemeinde Schönkirchen (Schleswig-Holstein)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Rebekka Kinetz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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29.04.2026
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Kinder, Jugend, Senioren und Kultur Brüel
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Vorberatung
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23.04.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, mit der Gemeinde Schönkirchen (Schleswig-Holstein) gemeinsame Gespräche hinsichtlich einer Städtepartnerschaft zu führen.
Inhalt der Partnerschaft soll sein, in einem gleichen Kultur- und Sprachraum Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vereine und Verbände neben den kommunalen Vertretungen insbesondere zu einem Austausch auf den Ebenen von Gesellschaft, Kultur und Sport anzuregen.
Sachverhalt
Mit der Gemeinde Schönkirchen wurde im Rahmen des Mauerfalls 1990 eine deutsch-deutsche kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Diese Aktion wurde damals von den
kommunalen Landesverbänden ins Leben gerufen, um die Verwaltung von West nach Ost
in den Anfängen zu begleiten. Hierzu wurden damals jeweils Beschlüsse gefasst.
Damit einher ging eine Verwaltungsvereinbarung zur Einstellung einer Auszubildenden aus
Brüel. 1992 tauschten die Freiwilligen Feuerwehren eine offizielle Urkunde aus und besiegelten damit eine partnerschaftliche Beziehung.
Zwischen der Gemeinde Schönkirchen und der Stadt Brüel redet man von der Partnerstadt, nicht aber von einer Partnerschaft. Letztendlich ist man eine Partnerschaft nie eingegangen. Nach Ende der verwaltungsseitigen Begleitung besuchte bzw. lud man sich weiterhin regelmäßig zu den Neujahrsempfängen und ggf. auch bei bedeutenden Ereignissen ein. Der Kontakt ist bis heute nicht abgebrochen.
Mehrfach wurde in der Vergangenheit bei den gegenseitigen Besuchen das Thema der
Partnerschaft angeschnitten jüngst beim Neujahrsempfang in Brüel im Januar 2026.
Demzufolge soll in den Gremien eine Grundsatzentscheidung zum Thema Partnerschaft mit
der Gemeinde Schönkirchen getroffen werden.
Eine kommunale Partnerschaft soll in der Regel einen sinnvollen Hintergrund haben,
welches sich im Wesentlichen in den Bereichen Kultur-, Sport- und Erfahrungsaustausch
ohne budgetintensive Auswirkungen abspielt. Hierzu wären gemeinsame Gespräche
hilfreich, um eine beabsichtigte Partnerschaft mit Leben zu füllen.
