Beschlussvorlage - BV-24-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.

 

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Sachverhalt

Durch die WTE Betriebsgesellschaft mbH ist eine Gebührenkalkulation für die

Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel für das Jahr 2026 als Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden.

 

Der Stadtvertreterversammlung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.

Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den

gebührenfähigen Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger. Der aktuelle Gebührensatz von 9,00 €/WE Grundgebühr und die Verbrauchsgebühr von 4,35 €/m³ werden beibehalten.

Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt.

 

Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 2,83 €/m³ gesenkt und beträgt damit 38,74 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 6,11 €/m³ erhöht und beträgt damit 69,83 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

x

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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