Beschlussvorlage - BV-14-2026
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Teilflächennutzungsplan (TFNP) „Windenergie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“ vorzubereiten und die Voraussetzungen für einen späteren Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu schaffen.
- Ziel der Planung ist die Identifikation geeigneter Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet auf Grundlage einer gesamträumlichen Untersuchung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
- Die Gemeindevertretung beabsichtigt, nach Vorliegen etwaiger belastbarer Planungsgrundlagen (bspw. durch einen Windparkbetreiber) einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu fassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für den späteren Aufstellungsbeschluss erforderlichen Planungsgrundlagen der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
- Klarstellende Regelung zur Wahrung der Planungshoheit: Der vorliegende Grundsatzbeschluss begründet keine Vorfestlegung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung möglicher Windenergievorhaben. Insbesondere werden keine Festlegungen getroffen zu Anzahl von Windenergieanlagen, deren Höhe oder Anlagentyp, deren konkreten Standorten oder räumlicher Verteilung, Abständen zu Siedlungen oder sonstigen Schutzgütern. Die Planung erfolgt ergebnisoffen im Bauleitplanverfahren.
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt, die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet planerisch zu steuern. Die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich erfordert eine gesamtgemeindliche planerische Konzeption. Mit der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans kann die Gemeinde geeignete Flächen definieren und gleichzeitig eine ungeordnete Entwicklung verhindern.
Die ausdrückliche Klarstellung, dass mit diesem Beschluss keine inhaltliche Vorfestlegung zur konkreten Ausgestaltung von Windenergievorhaben erfolgt, dient der Wahrung der kommunalen Planungshoheit durch die Gemeinde sowie der Sicherstellung eines rechtssicheren und ergebnisoffenen Bauleitplanverfahrens.
