Beschlussvorlage - BV-29-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss "Weiterentwicklung des Gemeindezentrums Hohen Pritz mit Ergänzungsbau eines Feuerwehrgerätehauses"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien-Blank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt die grundsätzliche Weiterentwicklung des
bestehenden Gemeindezentrums am Standort Hohen Pritz durch die Errichtung eines Ergänzungsbaus in Form eines modernen Feuerwehrgerätehauses.
Ziel ist es, die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen und zukunftssicheren Brandschutz in der Gemeinde zu schaffen sowie die Funktion des Gemeindezentrums als sozialer und gemeinschaftlicher Mittelpunkt nachhaltig zu stärken.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. geeignete Grundstücksoptionen innerhalb des Gemeindegebietes Hohen Pritz zu konkreti-
sieren und zu prüfen,
2. eine Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung zu erarbeiten,
3. Fördermöglichkeiten (insbesondere Programme des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ILEFörderung sowie Sonderbedarfszuweisungen) zu prüfen und entsprechende Anträge
vorzubereiten,
4. die Planung unter Berücksichtigung der Anforderungen an moderne Feuerwehrgerätehäuser (insbesondere Unfallverhütung, Schwarz-Weiß-Trennung, Fahrzeugkapazitäten und Sozialbereiche) voranzutreiben.
Sachverhalt
Die Gemeinde Hohen Pritz verfügt über eine leistungsfähige und engagierte Freiwillige Feuerwehr mit stabiler Mitgliederentwicklung sowie einer aktiven Kinder- und Jugendfeuer-wehr. Darüber hinausnimmt die Feuerwehr zunehmend auch überörtliche Aufgaben wahr, unter anderem als Standort einer Spezialeinheit für Höhenrettung.
Die derzeitige Unterbringung der Feuerwehr erfolgt in einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude, das sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und den heutigen funktionalen sowie sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr entspricht.
Insbesondere bestehen Defizite in folgenden Bereichen:
- fehlende Schwarz-Weiß-Trennung,
- unzureichende Umkleide- und Sanitärkapazitäten,
- mangelnde Fahrzeugstellplätze und fehlende Erweiterungsmöglichkeiten,
- nicht normgerechte bauliche Bedingungen gemäß Unfallkasse,
- insgesamt als kritisch („Rot“) eingestufte Situation in der Brandschutzbedarfsplanung.
Eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes wäre mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden (geschätzt ca. 1,4 Mio. €), ohne dabei die strukturellen Defizite vollständig beheben zu können. Zudem steht mit der geplanten Indienststellung eines neuen Hilfe-leistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 10) im Jahr 2027 ein zusätzlicher infrastruktureller Anpassungsbedarf an, da hierfür geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zwingend erfor-derlich sind.
Vor diesem Hintergrund stellt der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses als Ergänzungsbau die wirtschaftlich und funktional sinnvollste Lösung dar. Gleichzeitig eröffnet sich die Möglichkeit, das Gemeindezentrum insgesamt strategisch weiterzuentwickeln und zukunftsfähig auszurichten.
Die Gemeinde verfügt über geeignete Grundstücksflächen in zentraler Lage, die für das Vorhaben grundsätzlich in Betracht kommen.
Die Finanzierung soll unter Einbeziehung von Fördermitteln (u. a. Programme des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, Integrierte Ländliche Entwicklung, Sonderbedarfszuweisungen) geprüft und sichergestellt werden.
