Beschlussvorlage - BV-42-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 20 "Reimerskamp" der Stadt Sternberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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03.06.2026
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Geplant
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr Sternberg
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung Sternberg beschließt auf der heutigen Sitzung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung - aufzufordern.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Reimerskamp“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (siehe Anlage).
3. Der Beschluss ist entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Sternberg ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet steht Sternberg bei der städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraumangeboten vor besonderen Herausforderungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 soll nunmehr die Ausweisung neuer Wohnbauflächen erfolgen. Ziel ist es, zeitgemäßen und attraktiven Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dies soll durch ein differenziertes Standortangebot unterstützt werden, das sowohl den mehrgeschossigen Mietswohnungsbau als auch den Bau von Einfamilienhäusern sowie moderne, flächensparende Bauformen wie sogenannte Tiny-Häuser berücksichtigt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung des Wohngebietes zu schaffen und dabei eine nachhaltige und bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung trifft der Bebauungsplan unter anderem Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zu den örtlichen Verkehrsflächen und stellt sicher, dass den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie umweltschützenden Belangen Rechnung getragen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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199,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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167,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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534,4 kB
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