Beschlussvorlage - BV-993-2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Sternberg über

 

die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Sachverhalt

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Jahresabschluss zu beschließen.

 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg am 16.04.2026.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

x

Nein

 

 

APL

x

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2022

Deckungsvorschlag:

 

 

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Anlagen

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