Beschlussvorlage - BV-88-2026
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag zur Errichtung einer Tempo 30-Zone in der Ortslage Häven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Kloster Tempzin
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Entscheidung
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18.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt einen Antrag für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ in der Ortslage Häven, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslsut-Parchim, zu stellen
Durch das Bürgeramt ist die erforderliche Veranlassung zu treffen.
Sachverhalt
Durch Bürger der Ortschaft wurde angeregt eine Tempo 30-Zone in der Ortslage Häven zu errichten. Antrag liegt dem Beschluss bei.
Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.
Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.
Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.
Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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