Beschlussvorlage - BV-89-2026
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Übernahme eines Tanklöschfahrzeuges TLF 24/50 aus dem Bestand der Gemeinde Dabel zur Verbesserung der Ausstattung der Feuerwehr Witzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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25.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges aus dem technischen Bestand der Gemeinde Dabel für den Einsatz in der Feuerwehr Witzin. Mit der Beschaffung des Fahrzeuges wird die Löschwasserversorgung für Teile der Gemeinde verbessert.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € wird genehmigt und bei der Nachtragshaushaltsplanung für 2026 in den Haushalt aufgenommen, sodass die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Sachverhalt
Die Gemeinde Dabel hat 2025 ein neues Tanklöschfahrzeug in Dienst gestellt. Dadurch ist das vorhandene Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 (5.000 l Löschwasser) frei geworden, welches jedoch die Funktion als großes löschwasserführendes Fahrzeug weiterhin erfüllen kann. Der technische Zustand ist dem Alter entsprechend sehr gut. Aus diesem Grunde wurde durch die Verwaltung des Amtes die Übernahme des Fahrzeuges angeregt, um damit ein z.Z. bestehendes Löschwasserdefizit für Teile der Gemeinde Witzin abzufedern.
Die Übernahme erfolgt zum Restwert des Fahrzeuges, ein entsprechendes Gutachten liegt vor. Zudem sind einige technische Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen.
Mit Beschluss BV-843-2025 faßte die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung dieser Maßnahme. Bei der Planung der Haushaltsmittel für den Haushalt 2026 sind die Mittel nicht berücksichtigt worden. Aus diesem Grund ist eine außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen, um die Maßnahme abzuschließen. Die Mittel werden bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2026 mit in den Haushalt aufgenommen.
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