Beschlussvorlage - BV-92-2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Witzin ab dem Haushaltsjahr 2026.

Reduzieren

Sachverhalt

Am 15.05.2025 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Witzin ab dem Jahr 2025 gefasst.

Für die Berechnung des Hebesatzes wurde von einem gleichbleibenden Aufkommen ausgegangen, um die freiwillige Steuerverpflichtung der Aufkommensneutralität einzuhalten. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Volumen der im Gemeindegebiet erhobenen Grundsteuer ab 2025 dem Volumen entsprechen soll, welches in 2024 nach altem Recht erhoben wurde. Ziel dieser freiwilligen Verpflichtung war es, dass die Gemeinde die Grundsteuerreform nicht zum Anlass nimmt, um mehr Grundsteuern einzunehmen. Es sollte daher ab dem Jahr 2025 (nur) so viel Grundsteuer eingenommen werden, wie im Jahr 2024.

 

Grundsteuer A

Hebesatz aktuell:  210 v.H.

Gesamtaufkommen 2024: 8.885,00 €

Gesamtaufkommen 2026: 8.297,91 €

Differenz:   587,09 €

 

Grundsteuer B

Hebesatz aktuell:  420 v.H.

Gesamtaufkommen 2024: 43.882,97 €

Gesamtaufkommen 2026: 40.095,00 €

Differenz:   3.787,97 €

 

Vorschlag:

 

Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer A auf 230 v.H. ergibt ein Gesamtaufkommen in Höhe von 8.914,87 €.

 

Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 460 v.H. ergibt ein Gesamtaufkommen in Höhe von 44.185,76 €.

 

Um ein gleichbleibendes Steuervolumen zu erzielen und damit die Aufkommensneutralität zu erreichen, sin die Grundsteuerhebesätze in der Hebesatzsatzung neu festzusetzen.

 

Bezeichnung   aufkommensneutraler  zu beschließender

    Hebesatz 2025   Hebesatz 2026

Grundsteuer A  210 v.H.    230 v.H.

Grundsteuer B  420 v.H.    460 v.H.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...