Beschlussvorlage - BV-92-2026
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Witzin (Hebesatzsatzung Grundsteuer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
- Verantwortlich:
- Jessica Ohms
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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25.06.2026
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Sachverhalt
Am 15.05.2025 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde Witzin ab dem Jahr 2025 gefasst.
Für die Berechnung des Hebesatzes wurde von einem gleichbleibenden Aufkommen ausgegangen, um die freiwillige Steuerverpflichtung der Aufkommensneutralität einzuhalten. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Volumen der im Gemeindegebiet erhobenen Grundsteuer ab 2025 dem Volumen entsprechen soll, welches in 2024 nach altem Recht erhoben wurde. Ziel dieser freiwilligen Verpflichtung war es, dass die Gemeinde die Grundsteuerreform nicht zum Anlass nimmt, um mehr Grundsteuern einzunehmen. Es sollte daher ab dem Jahr 2025 (nur) so viel Grundsteuer eingenommen werden, wie im Jahr 2024.
Grundsteuer A
Hebesatz aktuell: 210 v.H.
Gesamtaufkommen 2024: 8.885,00 €
Gesamtaufkommen 2026: 8.297,91 €
Differenz: 587,09 €
Grundsteuer B
Hebesatz aktuell: 420 v.H.
Gesamtaufkommen 2024: 43.882,97 €
Gesamtaufkommen 2026: 40.095,00 €
Differenz: 3.787,97 €
Vorschlag:
Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer A auf 230 v.H. ergibt ein Gesamtaufkommen in Höhe von 8.914,87 €.
Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 460 v.H. ergibt ein Gesamtaufkommen in Höhe von 44.185,76 €.
Um ein gleichbleibendes Steuervolumen zu erzielen und damit die Aufkommensneutralität zu erreichen, sin die Grundsteuerhebesätze in der Hebesatzsatzung neu festzusetzen.
Bezeichnung aufkommensneutraler zu beschließender
Hebesatz 2025 Hebesatz 2026
Grundsteuer A 210 v.H. 230 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H. 460 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,9 kB
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