Beschlussvorlage Witzin - BVW-114/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Gartensteiges - Verlängerung der Gewährleistungszeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Verantwortlich:
- Junghans, Edwin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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22.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt, den Vorschlag der Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow GmbH u. Co. KG, die Gewährleistungszeit für den Gartensteig auf 6 Jahre zu verlängern, anzunehmen. Auf eine Umpflasterung bzw. Neupflasterung wird wegen der Unverhältnismäßigkeit verzichtet.
Sachverhalt
Begründung:
Die Abnahme der Pflasterung im Gartensteig wurde bisher nicht durchgeführt. Ursache hierfür war bisher die Ausführung der Pflasterung. Zur Beurteilung der ausgeführten Arbeiten wurde der Gutachter Herr Dr. Sönke Borgwardt zu einer Stellungnahme durch die Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow GmbH u. Co. KG aufgefordert. Bei einem Vororttermin unter Teilnahme der Vertreter des Auftragnehmers, des Amtes Sternberger Seenlandschaft, des Ing.-Büro IBD und des Gutachters, wurde die hergestellte Pflasterstraße in Augenschein genommen. Im Ergebnis des Vororttermins wurde durch Herrn Dr. Sönke Borgwardt eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben. Hierbei wird von einem vorliegenden Mangel ausgegangen, der als unbegründet und unwesentlich für die Funktion der Verkehrsfläche qualifiziert wird. Eventuell noch auftauchende nachteilige Auswirkungen des vorliegenden Mangels sollten durch eine ausreichend lange Gewährleistungszeit beobachtet werden. Eine Neupflasterung des Gartensteiges ist nach Meinung des Gutachters unverhältnismäßig.
Durch die Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow sind noch erforderliche Restleistungen und Nacharbeiten zwischenzeitlich erfolgt.
Die Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow bietet der Gemeinde eine Verlängerung der Gewährleistungszeit von 4 auf 6 Jahre an. Bei Beurteilung aller Tatsachen und Umstände wird der Gemeinde die Zustimmung zur Verlängerung des Gewährleistungszeitraumes empfohlen.
