Beschlussvorlage Mustin - BVM-034/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die vorliegende neue Nutzungs – und Gebührenordnung der Gemeinde Mustin über die Benutzung des Gemeindehauses in Mustin sowie des Grillpavillon

 

5.      1 . Saal, WC, Flur, Küche

      5.              2.. Saal ohne Tanzfläche, WC, Flur, Küche

5.      3. Grillpavillon einzeln oder in Kombination mit § 5 Pkt. 1 oder § 5 Pkt. 2

 

mit folgenden Gebühren

 

         a) für ortsansässige Vereine und ortsansässige kirchliche Organisationen ist die Nutzung 
             kostenlos


         b) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
             demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
             Einrichtungen
             bei einer Nutzung bis zu 3 Stunden                             gemäß § 5 Pkt. 1      50,00 €

                                                                                                         gemäß § 5 Pkt. 2      40,00 €


          c) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
              demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
              Einrichtungen
              bei einer Nutzung über 3 Stunden                             gemäß § 5 Pkt. 1    100,00 €

                                                                                                         gemäß § 5 Pkt. 2      80,00 €

 

d) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
                      demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
                Einrichtungen
                bei einer Nutzung des Grillpavillons
                            gemäß § 5 Pkt. 3 einzeln 30,00 € je Nutzungstag

                                       gemäß § 5 Pkt. 3  in Kombination mit Saalnutzung 30,00 €/Nutzungstag

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Die Gemeinde Mustin hat für das Gemeindehaus seit 2003 eine Nutzungs – und Gebührenordnung.

Die Gebühren betragen  - für ortsansässige Vereine  - kostenlos

-          für kirchliche Organisationen  und für Privatpersonen bis zu 3 Stunden – 25,00 €

-          für Privatpersonen über 3 Stunden – 80,00 €

 

Der Gegenstand der Vermietung soll ergänzt

 

1.      Saal, WC, Flur, Küche

2.      Saal ohne Tanzfläche, WC, Flur, Küche

3.      Grillpavillon einzeln oder in Kombination mit § 5 Pkt. 1 oder § 5 Pkt. 2

 

sowie die Gebühren  sollen angehoben werden

 

a) für ortsansässige Vereine und ortsansässige kirchliche Organisationen ist die Nutzung 
             kostenlos


         b) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
             demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
             Einrichtungen
             bei einer Nutzung bis zu 3 Stunden                             gemäß § 5 Pkt. 1      50,00 €

                                                                                                         gemäß § 5 Pkt. 2      40,00 €


          c) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
              demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
              Einrichtungen
              bei einer Nutzung über 3 Stunden                             gemäß § 5 Pkt. 1    100,00 €

                                                                                                         gemäß § 5 Pkt. 2      80,00 €

 

d) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
                      demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
                Einrichtungen
                bei einer Nutzung des Grillpavillons
                            gemäß § 5 Pkt. 3 einzeln 30,00 € je Nutzungstag

                                       gemäß § 5 Pkt. 3  in Kombination mit Saalnutzung 30,00 €/Nutzungstag
                        zzgl. Nutzungsgebühr nach § 6 Pkt. 3 b oder § 6 Pkt. 3 c                    

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

X

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

2012

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

Loading...