Beschlussvorlage Mustin - BVM-034/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Nutzungs - und Gebührenordnung für das Gemeindehaus in Mustin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mustin
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Dorothea Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mustin
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Entscheidung
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15.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die vorliegende neue Nutzungs und Gebührenordnung der Gemeinde Mustin über die Benutzung des Gemeindehauses in Mustin sowie des Grillpavillon
5. 1 . Saal, WC, Flur, Küche
5. 2.. Saal ohne Tanzfläche, WC, Flur, Küche
5. 3. Grillpavillon einzeln oder in Kombination mit § 5 Pkt. 1 oder § 5 Pkt. 2
mit folgenden Gebühren
a) für ortsansässige Vereine und ortsansässige kirchliche Organisationen ist die Nutzung
kostenlos
b) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung bis zu 3 Stunden gemäß § 5 Pkt. 1 50,00
gemäß § 5 Pkt. 2 40,00
c) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung über 3 Stunden gemäß § 5 Pkt. 1 100,00
gemäß § 5 Pkt. 2 80,00
d) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung des Grillpavillons
gemäß § 5 Pkt. 3 einzeln 30,00 je Nutzungstag
gemäß § 5 Pkt. 3 in Kombination mit Saalnutzung 30,00 /Nutzungstag
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeinde Mustin hat für das Gemeindehaus seit 2003 eine Nutzungs und Gebührenordnung.
Die Gebühren betragen - für ortsansässige Vereine - kostenlos
- für kirchliche Organisationen und für Privatpersonen bis zu 3 Stunden 25,00
- für Privatpersonen über 3 Stunden 80,00
Der Gegenstand der Vermietung soll ergänzt
1. Saal, WC, Flur, Küche
2. Saal ohne Tanzfläche, WC, Flur, Küche
3. Grillpavillon einzeln oder in Kombination mit § 5 Pkt. 1 oder § 5 Pkt. 2
sowie die Gebühren sollen angehoben werden
a) für ortsansässige Vereine und ortsansässige kirchliche Organisationen ist die Nutzung
kostenlos
b) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung bis zu 3 Stunden gemäß § 5 Pkt. 1 50,00
gemäß § 5 Pkt. 2 40,00
c) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung über 3 Stunden gemäß § 5 Pkt. 1 100,00
gemäß § 5 Pkt. 2 80,00
d) für Privatpersonen, nicht ortsansässige kirchliche Organisationen, ortsansässige
demokratische Parteien, Verbände, Gesellschaften, ortsansässige Unternehmen und
Einrichtungen
bei einer Nutzung des Grillpavillons
gemäß § 5 Pkt. 3 einzeln 30,00 je Nutzungstag
gemäß § 5 Pkt. 3 in Kombination mit Saalnutzung 30,00 /Nutzungstag
zzgl. Nutzungsgebühr nach § 6 Pkt. 3 b oder § 6 Pkt. 3 c
