Beschlussvorlage Sternberg - BVS-093/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2011 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

1.  Die Feststellung der Jahresrechnung 2011

2.  Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i. V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt am 12.12.2012.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2011 liegt diesem Beschluss bei.

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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