Beschlussvorlage Witzin - BVW-081/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung beschließt das vorläufige Haushaltskonsolidierungskonzept 2013.

2.       Das endgültige Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis zum Ende des 3. Quartals 2013 zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern.

 

Ein endgültiges Haushaltskonsolidierungskonzept ist durch die Gemeindevertretung bis 30.09.2013 zu beschließen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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