Beschlussvorlage Witzin - BVW-096/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsbeitrag für die STEWO GmbH
hier: Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 07.07.2011 in dieser Sache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Elke Cziesso
- Verantwortlich:
- Jochen Quandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Witzin
|
Entscheidung
|
|
|
06.03.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Stabilisierung der STEWO GmbH wurde im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept für das Unternehmen erarbeitet, welches am 19.10.2010 in einer Bankenrunde und am 23.11.2010 in der Gesellschafterversammlung der STEWO GmbH bestätigt wurde.
Die Banken haben sich zur Tilgungsstreckung, die Gesellschaft zur Kostenreduzierung und Rückbau von Wohngebäuden sowie die Gesellschafter zu Sanierungsbeiträgen bereit erklärt.
Nach Diskussion mit der Kommunalaufsicht des Landkreises und des Landes wurden von den Gesellschaftern die entsprechenden Beschlüsse zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen gefasst, Witzin am 07.07.2011.
Die Sanierungsbeiträge sollen entsprechend der Haushaltslage der jeweiligen Gemeinde/Gesellschafter in den Haushalt eingestellt werden und nach Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht an die STEWO GmbH überwiesen werden. Diese abgestimmte Vorgehensweise wurde von der Verwaltung so umgesetzt.
Die Fraktion der Bürgergemeinschaft und Herr Hubert Kowalke sind nicht mehr bereit, den Sanierungsbeitrag zu zahlen und stellen den Antrag, den Beschluss BVW 046/2011 vom 07.07.2011aufzuheben.
Von acht anwesenden Gemeindevertretern stimmten sieben für die Zahlung des Sanierungsbeitrages an die STEWO GmbH und ein Gemeindevertreter enthielt sich der Stimme.
Begründung:
Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen soll der Beschluss BVW-046/2011aufgehoben werden.
Im Haushaltsjahr 2014 wird die Gemeinde Witzin wiederholt ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließen müssen.
Hinzu kommt, dass die Gemeinde Witzin ab 2014 eine jährliche Altfehlbetragsumlage an den Landkreis Ludwigslust- Parchim in Höhe von 4525 über einen Zeitraum von 8 Jahren zu leisten hat.
Die Beteiligung an der STEWO mbH gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Die Gemeinde ist in der Pflicht alle freiwilligen Ausgaben der Gemeinde kritisch zu hinterfragen.
Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Witzin gibt es keinen Spielraum für die Zahlung eines Sanierungsbeitrages.
