Beschlussvorlage Witzin - BVW-101/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt, die Kündigung ihrer Beteiligung an der Sternberger Wohnungsbaugesellschaft mbH aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, auf Grundlage des aktuell gültigen Gesellschaftervertrages vom 21.08.2002.

Der Beschluss ist von der Verwaltung unverzüglich umzusetzen, das Kündigungsschreiben ist an alle Gesellschafter und an die Gesellschaft per Einschreiben bis zum 10.03.2014 zu übermitteln.

 

2.

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt eine unverzügliche öffentliche Ausschreibung zum

Zwecke der Veräußerung sämtlicher Gesellschaftsanteile an der STEWO GmbH. Zeitgleich

werden die Anteile den Gesellschaftern angeboten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Finanzausschuss kommt im Ergebnis seiner Überprüfung der Problematik Mitgliedschaft STEWO GmbH zu dem Schluss, dass ein Ausscheiden aus der Gesellschaft nicht zuletzt aus

haushaltswirtschaftlichen Gründen unerlässlich ist.

Die Haushaltsrisiken für die Gemeinde Witzin beim weiteren Halten der Geschäftsanteile der STEWO GmbH sind wegen der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung der STEWO GmbH nicht abwägbar.

Die Beteiligung an der STEWO GmbH gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Die Gemeinde ist in der Pflicht alle freiwilligen Ausgaben der Gemeinde kritisch zu hinterfragen. Die Beteiligung an der STEWO GmbH ist entbehrlich.

Der Finanzausschuss geht davon aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 23.11.2010

Nachschusspflichten der einzelnen Gesellschafter beschlossen worden sind, die eine jährliche

Zahlungspflicht zur Folge haben. Im Haushaltsjahr 2014 wird die Gemeinde Witzin wiederholt ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließen müssen.

Hinzu kommt, dass die Gemeinde Witzin ab 2014 eine jährliche Altfehlbetragsumlage an den Landkreis Ludwigslust- Parchim in Höhe von 4.525€  über einen Zeitraum von 8 Jahren zu leisten hat. Hier sieht der Finanzausschuss einen wichtigen Grund zur Kündigung als gegeben an.

Weiterhin ist mit der angestrebten Änderung des Gesellschaftervertrages ein weiterer wichtiger Grund zur Kündigung gegeben, da durch die Änderung des §16 des Gesellschaftervertrages die Gemeinde Witzin, als eine der Minderheitsgesellschaften, wesentlich schlechter gestellt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

X

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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