Beschlussvorlage Witzin - BVW-101/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Mitgliedschaft in der Sternberger Wohnungsbau GmbH (STEWO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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06.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt, die Kündigung ihrer Beteiligung an der Sternberger Wohnungsbaugesellschaft mbH aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, auf Grundlage des aktuell gültigen Gesellschaftervertrages vom 21.08.2002.
Der Beschluss ist von der Verwaltung unverzüglich umzusetzen, das Kündigungsschreiben ist an alle Gesellschafter und an die Gesellschaft per Einschreiben bis zum 10.03.2014 zu übermitteln.
2.
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt eine unverzügliche öffentliche Ausschreibung zum
Zwecke der Veräußerung sämtlicher Gesellschaftsanteile an der STEWO GmbH. Zeitgleich
werden die Anteile den Gesellschaftern angeboten.
Sachverhalt
Begründung:
Der Finanzausschuss kommt im Ergebnis seiner Überprüfung der Problematik Mitgliedschaft STEWO GmbH zu dem Schluss, dass ein Ausscheiden aus der Gesellschaft nicht zuletzt aus
haushaltswirtschaftlichen Gründen unerlässlich ist.
Die Haushaltsrisiken für die Gemeinde Witzin beim weiteren Halten der Geschäftsanteile der STEWO GmbH sind wegen der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung der STEWO GmbH nicht abwägbar.
Die Beteiligung an der STEWO GmbH gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Die Gemeinde ist in der Pflicht alle freiwilligen Ausgaben der Gemeinde kritisch zu hinterfragen. Die Beteiligung an der STEWO GmbH ist entbehrlich.
Der Finanzausschuss geht davon aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 23.11.2010
Nachschusspflichten der einzelnen Gesellschafter beschlossen worden sind, die eine jährliche
Zahlungspflicht zur Folge haben. Im Haushaltsjahr 2014 wird die Gemeinde Witzin wiederholt ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließen müssen.
Hinzu kommt, dass die Gemeinde Witzin ab 2014 eine jährliche Altfehlbetragsumlage an den Landkreis Ludwigslust- Parchim in Höhe von 4.525 über einen Zeitraum von 8 Jahren zu leisten hat. Hier sieht der Finanzausschuss einen wichtigen Grund zur Kündigung als gegeben an.
Weiterhin ist mit der angestrebten Änderung des Gesellschaftervertrages ein weiterer wichtiger Grund zur Kündigung gegeben, da durch die Änderung des §16 des Gesellschaftervertrages die Gemeinde Witzin, als eine der Minderheitsgesellschaften, wesentlich schlechter gestellt wird.
