Beschlussvorlage Dabel - BVD-004/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 Straße der DSF. Das Plangebiet wird im Norden u. Osten von der Straße Dabel - Wamckow (L 91), im Westen von der Straße Dabel - Hohen Pritz (L 16) u. im Süden von Waldflächen begrenzt. Ziel der Planung ist die Nutzung als Wohnbauflächen bzw. die Nutzung für Ferienhäuser zu entwickeln.

Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Eigentümer der Grundstücke (ehem. Göhlert) beabsichtigt die Bebauung mit Wohn- bzw. Ferienhäusern. Für diese Flächen ist kein Baurecht vorhanden. Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig.

Die Gemeinde Dabel schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab, der die Gemeinde von allen anfallenden Kosten freistellt.

r das Planverfahren beauftragt der Investor ein fachlich geeignetes Planungsbüro.

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

X

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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