Beschlussvorlage Sternberg - BVS-003/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.       Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2013.

2.       Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)      den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)       den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung

d)      den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2013 den Rücklagen zuzuführen.

 

Um die allgemeine Leistungsfähigkeit des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus der Rücklage Rechnungen für nachfolgende Baumaßnahmen aus dem Jahr 2014 beglichen:

 

              ? Erschließung Maikamp, Schmutz- und Regenwasser (ca. 140.000 €)

              ? Erneuerung Rohwasserleitungen Brunnen 4, 6 und 7 (ca. 60.000 €)

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde auf der Grundlage des & 11 Kommunal Prüfungsgesetz (KPG) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

 

Siehe Beiblatt

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2013 zu entlasten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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