Beschlussvorlage Hohen Pritz - BVH-003/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 27. August 2013 trat die neue Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Die Entschädigungsverordnung sieht eine Reihe von Veränderungen bei den sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen vor.

Die Änderungen sind im Einzelnen:

- der Höchstsatz der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung wurde von 30 auf 40 EURO erhöht

- der Höchstsatz für Ausschussvorsitzende beträgt unverändert 60 EURO je geleitete Sitzung

- der Höchstsatz der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister wurde von 400 auf 420 EURO erhöht

- neu ist eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgermeisters. Der 1. Stellvertreter kann monatlich bis zu 20 % und der 2. Stellvertreter monatlich bis zu 10 % der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters erhalten      

 

Zukünftig soll der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Senioren und Soziales neu gebildet sowie die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt übertragen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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