Beschlussvorlage Hohen Pritz - BVH-007/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Hohen Pritz zum 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hohen Pritz
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rechnungsprüfungsausschuss Hohen Pritz
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Bestätigung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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Entscheidung
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03.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz und § 60 der Kommunalverfassung sowie des § 3 a Kommunalprüfungsgesetz auf der Grundlage des Prüfungsberichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rechnungsprüfungsausschusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Hohen Pritz.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß dem § 2 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz vom 14.Dezember 2007 haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und gemäß § 11 Abs.1 durch die Gemeindevertretung festzustellen. Dabei sind die Bestimmungen der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungs- gesetzes über die Aufstellung, die Prüfung, die Vorlage, die Beratung, die Feststellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Anhangs der Gemeinde auf die Eröffnungsbilanz und den Anhang entsprechend anzuwenden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Hohen Pritz gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie zur Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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501,2 kB
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