Beschlussvorlage HA Brüel - HBr-014/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Stellungnahme zum Bauantrag des Agrarhofes Brüel vom 18.12.2014 (geänderte Planung) - Neubau eines Gärreste-/Güllelagers und Umbau von 2 Stallgebäuden in 19412 Neu Necheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HA Brüel
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Horst Köbernick
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Tourismus Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Brüel
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Vorberatung
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18.02.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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24.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für den Antrag der Agrarhof Brüel e.G. zur Errichtung eines Gülle-/Gärrestelagers und die beantragte Umnutzung von 2 ehemaligen Stallgebäuden in der Gemarkung Necheln, Flur 1, Flurstück 78/2 gemäß der Begründung der Stadtvertretersitzung vom 08.07.2014, aufrechtzuerhalten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Sachverhalt
Begründung:
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Flurstück 78/2 der Flur 1 Gemarkung Necheln ein Gärreste-/Güllelager zu errichten. Weiterhin ist die Umnutzung von 2 vorhandenen Stallanlagen vorgesehen. Der ursprüngliche Bauantrag wurde bereits in der Sitzung der Stadtvertretung am 08.07.2014 behandelt. Das Einvernehmen wurde mit Beschluss-Nr. VBr-144/2014 nicht erteilt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden durch die Denkmalschutzbehörde Bedenken zu dem Vorhaben geäußert. Daraufhin erfolgten im November und Dezember 2014 mit den Beteiligten (Bauherr, LK Fachdienst Bauordnung, der Denkmalschutzbehörde und dem Planer gemeinsame Ortstermine. Im Ergebnis der Beratungen erklärte sich der Bauherr bereit, auf den Einsatz des Zeltdaches zu verzichten und zur Emissionsminderung Schwimmkörper auf der Oberfläche der Gülle/Gärreste einzusetzen. In den nunmehr vorliegenden Antragsunterlagen wurde die beschriebene Änderungen eingearbeitet. Auf Nachfrage bei dem Planungsbüro wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass Schwimmkörper des Systems Hexa-Cover eingesetzt werden sollen. Die Wirksamkeit der alternativen Emissionsminderungsmaßnahme wird durch das Gutachten des Ing.-Büros Berger & Colosser GmbH & CoKG vom 12.12.2014 bestätigt (Bestandteil der Antragsunterlagen). Entsprechend des Inhaltes der Erläuterungen des Antrages bleiben alle weiteren Angaben der bisherigen Planung unverändert. Die Einreichung der ergänzenden Unterlagen führt aus vorgenannten Gründen nicht zu einer grundsätzlichen Neubeurteilung. Daher wird empfohlen, den Beschluss der Stadtvertretung weiterhin aufrechtzuerhalten.
