Beschlussvorlage Sternberg - BVS-014/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt den Ausbau der Philipp-Müller-Straße mit einer Ausbaubreite von 5,75 m in Asphalt- bzw. Betonsteinpflaster.

 

Bis zur endgültigen Einstellung der Maßnahme in den Nachtragshaushalt 2015 wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € beschlossen, die für die Finanzierung der Planung, Vermessung und Baugrunduntersuchung erforderlich ist.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Eine Investitionsmaßnahme, die zur Steigerung der touristischen Attraktivität von Sternberg sowie zur Verbesserung der touristischen Verkehrs- und Weginfrastruktur beiträgt, ist die „Erneuerung der Philipp-Müller-Straße“.

Die Philipp-Müller-Straße ist die verkehrstechnische Erschließung für die touristischen Einrichtungen:

-          Ferienhaussiedlung „Pro Urlaub“

-          Private Ferienwohnungen in Eigenheimen

-          Öffentliche Badestelle „Am Stein“

Die aufgeführten touristischen Einrichtungen liegen unmittelbar am Sternberger See.

Die Erneuerung der Philipp-Müller-Straße wird notwendig, weil sich sowohl die Fahrbahn als auch insbesondere die vorhandenen Gehwege in einem teilweise sehr schlechten Zustand befinden. Hinzu kommt, dass in Teilbereichen die Fahrbahnbreite unter 4,0 m ist und der vorhandene Gehweg mit seiner Ausbaubreite unter 1,0 m in keiner Weise den Anforderungen von Fußngern zu den touristischen Einrichtungen gerecht wird.

Die Gehwegbeleuchtung ist ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand, die dringend erneuert und energieeffizienter gestaltet werden muss.

Die Erneuerung der Philipp-Müller-Straße als Zuwegung zu den oben aufgeführten touristischen Einrichtungen umfasst folgende Teilobjekte:

-          Mit einer Ausbaubreite von 5,75 m erfolgt ein kompletter Neubau der Straße in Asphalt- bzw. Betonsteinpflaster.

-          Die vorhandenen Gehwege werden entfallen, da die Straße künftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird.

Nach vorliegender Kostenschätzung des Ing.-Büros Infraplan aus Groß Raden betragen die Gesamtkosten 263.820,03 €. Darin enthalten sind Baunebenkosten in Höhe von 34.510,00 €.

Auf der Grundlage der Richtlinie für die integriertendliche Entwicklung werden uns Fördermittel in Höhe von 145.300,00 € zugesagt. Der Eigenanteil beträgt 118.530,03 € zuzüglich 12,5% Kofinanzierungsanteil in Höhe von 18.162,50 €.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

x

Einnahmen

x

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

54100.096

54100.2331

54100.23259010

 

 

 

x

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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