Beschlussvorlage Hohen Pritz - BVH-011/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hohen Pritz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Mildenitz/Lübzer Elde" und "Mittlere Elde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hohen Pritz
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Cornelia Köpcke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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Entscheidung
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12.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt:
- Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hohen Pritz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Mildenitz/Lübzer Elde“ und des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Elde“ in der vorliegenden Form.
- Die Kalkulation der Umlage wurde zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Begründung:
Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V wurden die Verbandsgebiete der Wasser- und Bodenverbände auf der Grundlage aktueller Einzugsgebietsermittlungen in Umsetzung aktueller Rechtsprechungen konkreter bestimmt und mit Stichtag 6.02.2015 neu festgesetzt.
Durch die Überarbeitung der Grenzen ergaben sich in den Grenzgemeinden veränderte Flächenanteile und Gewässerlängen. Für die Gemeinde Hohen Pritz hat sich dadurch der Gewässerdichtefaktor zum Nachteil verändert mit der Konsequenz deutlich höherer Verbandsumlagen.
Die Gemeinde gehört nun zu den Wasserbodenverbänden „Mildenitz/Lübzer Elde“ und „ Mittlere Elde“.
Die Gemeinde Hohen Pritz ist berechtigt und verpflichtet, die zu leistenden Verbandsbeiträge nach den Grundsätzen des § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V denjenigen aufzuerlegen, die die Einrichtungen und Anlagen der Verbände in Anspruch nehmen oder denen die Verbände durch ihre Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt.
Der Gebührensatz wurde neu kalkuliert, da sich die Verbandsbeiträge erhöht haben.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
| keine | x | Einnahmen | x | Ausgaben |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr |
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| 55200.43229 55200.52544 |
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| Die Mittel stehen zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nicht zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,1 kB
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