Beschlussvorlage Brüel - VBr-028/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches "Alte Feuerwehr Brüel"- Am Brüeler Bach-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christine Bouvier
- Beteiligt:
- Amt für Finanzen; Grundstücks-und Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Brüel
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Vorberatung
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26.05.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches VZ 325.1/ 325.2 (Anfang und Ende) für den Platz an der Alten Feuerwehr in Brüel-Am Mühlenbach-, an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat LK Ludwigslust-Parchim, zu stellen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Beschaffung der VZ in Höhe von ca.800,00 € sind bereitzustellen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Platz an der Alten Feuerwehr Brüel (Am Brüeler Bach) wird regelmäßig zum Parken genutzt, insbesondere auch abends und an Wochenenden, um umliegend Einkäufe zu tätigen oder die Imbiss-City Pizza zu besuchen.
Probleme entstehen dadurch für den anliegenden KfZ- Gewerbebetrieb von Frau Britta Eichholdtz. Nicht nur das Parken vor der Grundstückszufahrt erfolgt widerrechtlich, auch das Parken auf der öffentlichen Fläche (Flur 9, Flurstück 14) bereitet den Fahrzeugen, die vom/ zum Betriebsgelände fahren wollen oftmals große Schwierigkeiten bzw. ist teilweise nicht möglich.
Gem. § 12 Abs.3 Nr.3 ist das Parken vor Grundstücksein-und –ausfahrten unzulässig, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Dieses Verbot gilt nicht für Fzgführer, die jederzeit bereit und in der Lage sind, die Einfahrt frei zu machen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt, was nach Aussage von Frau Eichholdtz meist der Fall ist.
Eine regelmäßige Überwachung dieser Parksituation hat Vorrang und könnte durch Verwarngeld-Angebote durchaus abschreckend wirken, ist jedoch weder durch die Außendienstmitarbeiterin des Amtes als auch durch das Polizeirevier Sternberg zu realisieren.
Aus diesem Grund fand am 14. April 2015 ein gemeinsamer Ortstermin statt, bei dem Mitarbeiter der Polizeiinspektion Ludwigslust, der Kontaktbeamte des Polizeireviers Stbg, Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde LK, die betroffenen Grundstücksanlieger sowie Mitarbeiter des Bürgeramtes nach einer Lösung suchten.
Im Ergebnis dieser Zusammenkunft wurde durch den zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, die Situation durch bauliche Maßnahmen (Errichtung v. beidseitigen Hochborden) zu lösen bzw. alternativ für die öffentliche Fläche (Flurstück 14) einen verkehrsberuhigten Bereich zu errichten, da hier das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Das Fehlen derartiger Kennzeichnung verbietet somit das Parken. Durch das Aufstellen von Sitzgelegenheiten an der Giebelwand wird ebenfalls die Aufenthaltsfunktion dieses Bereiches unterstrichen.
Entsprechend Straßenverkehrs-Ordnung treffen die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen nach § 45 Abs.1b Nr.3 StVO im Einvernehmen mit der Gemeinde. Infolge einer mehrheitlich beschlossenen Beschlussvorlage durch die Stadtvertreter und dem Vorliegen der Voraussetzungen zur Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1/ 325.2) hat die Straßenverkehrsbehörde die Zeichen anzuordnen.
Die Kosten für die Beschaffung von 2 Stck. VZ (325.1/ 325.2) und 2 Stck. Rohrrahmen betragen ca. 800,00 €.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
| keine |
| Einnahmen | X | Ausgaben |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr 2015 |
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| Produkt 54100.0827 |
| Die Mittel stehen zur Verfügung |
X | Die Mittel stehen nicht zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
| Deckungskreis vorhanden |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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288,9 kB
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