Beschlussvorlage Sternberg - BVS-025/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. r die in der Anlage dargestellte Fläche am Luckower See wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Sternberg mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhausgebiet am Luckower See" aufgestellt. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 105/19 (teilw.), 109/3 bis 109/7, 109/11 bis 109/27 sowie 109/28 (teilw.) der Flur 3, Gemarkung Sternberg.

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Gegenstand dieser Änderungssatzung ist die Umwidmung der überwiegenden Flächen des Sondergebietes „Ferienhausgebiet“ in ein Reines Wohngebiet. Im Detail sollen die seeseitigen Baugrundstücke sowie ein straßenseitiges Grundstück in Ergänzung des bestehenden Wohngebietes in ein Reines Wohngebiet umgewidmet werden.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Begründung:

In den Jahren 2005 und 2006 wurde der Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Sternberg mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhausgebiet am Luckower See" erarbeitet. Im Jahr 2006 hat dieser Bebauungsplan Rechtskraft erlangt.

Inhalt des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 17 ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" nach § 10 BauNVO sowie die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes nach § 3 BauNVO. Der Ursprungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Nunmehr soll der Bebauungsplan Nr. 17 eine 1. Änderung erfahren. Ziel der 1. Änderung ist die Umwidmung der überwiegenden Sondergebietsflächen in ein Reines Wohngebiet. Die im östlichen Bereich der bisherigen Planung befindlichen Wohnbauflächen sollen mit der 1. Änderung so ergänzt werden, dass die sog. 1. Reihe des Ferienhausgebietes sowie ein in der 2. Reihe unmittelbar an das bestehende Wohngebiet angrenzende Grundstück Teil des Reinen Wohngebietes werden.

Gemäß inhaltlicher Absprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim kann diese Änderung mit dem Instrument des Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) und somit nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens aufgestellt werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das Plangebiet ein Sondergebiet „Erholungszwecke“ nach      § 10 BauNVO dargestellt. Um Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung herzustellen, ist der Flächennutzungsplan im Zuge einer Berichtigung gemäß den Zielsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 anzupassen.

 

Anlage: Übersichtsplan

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

X

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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