Beschlussvorlage Witzin - BVW-023/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 3 "Wohngemeinschaftsprojekt Witzin" der Gemeinde Witzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss Witzin
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Vorberatung
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27.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Witzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 3 „Wohngemeinschaftsprojekt Witzin“ der Gemeinde Witzin.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 55, 56, 57, 61, 62, 63, 64 und 82 der Flur 8 der Gemarkung Witzin. Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von der Bundesstraße B 104, im Osten vom Neukruger Weg, im Westen von der Wohnbebauung der Ortslage Witzin u. im Süden von Grünflächen der Landwirtschaft.
Als Planungsziel ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage als Sondergebiet Pflegeeinrichtung vorgesehen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeinde Witzin ist bestrebt, die dörflichen Siedlungsstrukturen zu erweitern u. den aktuellen demografischen Veränderungen anzupassen. Geplant ist ein Seniorenzentrum unter dem Motto „Bauernhof statt Altersheim“, in welchem ältere Menschen ihren Lebensabend im gewohnten dörflichen Umfeld verbringen können.
Für die Umsetzung des Konzeptes u. die geplanten baulichen Maßnahmen ist die Schaffung von Baurecht nur mit einem Bauleitplanverfahren möglich.
Die Flurstücke 55, 56, 57, 61, 62, 63, 64 und 82 befinden sich derzeit noch im Eigentum der Gemeinde Witzin u. werden dem Investor u. Bauherrn Herrn Uwe Johansen, Landwirtschaftsbetrieb „Alte Schule“ Uwe Johansen aus Witzin verkauft.
Auf den vorgenannten Flächen wird der Investor u. die Gemeinde Witzin auf Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages einen Bebauungsplan mit dem Planungsziel Sondergebiet Pflegeeinrichtung entwickeln. Weiterhin wird in diesem Städtebaulichen Vertrag geregelt, das der Investor die vollständige Übernahme der Planungskosten erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,5 kB
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