Beschlussvorlage Brüel - VBr-034/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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24.09.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt.
Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht übersteigen.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
| keine | x | Erträge Einzahlungen | x | Aufwendungen Auszahlungen |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr |
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| Die Mittel stehen zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nicht zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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