Beschlussvorlage Sternberg - BVS-030/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Amtszeit des Bürgermeisters Jochen Quandt und Festlegung des Termins für die Wahl eines Nachfolgers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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07.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Antrag des Bürgermeisters der Stadt Sternberg Jochen Quandt, seinen Eintritt in den Ruhestand über die Regelaltersgrenze bis zum Ende der Amtszeit hinauszuschieben, wird entgegen genommen. Die Stadtvertretung Sternberg stellt fest, dass die Dienstzeit von Herrn Jochen Quandt am 30. April 2016 endet.
2. Der Termin für die Wahl der Nachfolgerin/des Nachfolgers wird auf Sonntag, dem 21. Februar 2016 festgesetzt. Eine eventuelle Stichwahl findet am Sonntag, dem 6. März 2016 statt.
3. Frau Rebekka Kinetz wird zur Gemeindewahlleiterin bestimmt. Herr Reinhard Dally wird zum Stellvertreter der Wahlleiterin bestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern treten die Beamten mit dem Erreichen der Regealtersgrenze in den Ruhestand. Gemäß § 35 Absatz 4 treten auch kommunale Wahlbeamte mit dem Ende des Monats, in dem sie Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Jochen Quandt erreicht in diesem Jahr die Regelaltersgrenze und würde ohne weiteren Beschluss der Stadtvertretung automatisch in den Ruhestand eintreten. Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass auf Antrag eines von den Bürgern unmittelbar gewählten kommunalen Wahlbeamten, der Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben ist. Am 9. September hat Bürgermeister Jochen Quandt an den Bürgervorsteher den Antrag gerichtet, den Eintritt in den Ruhestand bis zum 30. April 2016 hinauszuschieben.
Mit dem Eintritt des Bürgermeisters in den Ruhestand ist die Neuwahl einer Bürgermeisterin/ eines Bürgermeisters verbunden. Gemäß § 3 Absätze 3 und 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes legt die Stadtvertretung den Wahltermin und einen eventuellen Stichwahltermin fest. Es wird vorgeschlagen, die Wahl am 21. Februar 2016 durchzuführen. Eine Stichwahl kann am 6. März 2016 erfolgen.
Es wird ebenfalls vorgeschlagen, Frau Rebekka Kinetz zur Gemeindewahlleiterin zu wählen. Zum Stellvertreter wird Herr Reinhard Dally bestimmt.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
| keine |
| Einnahmen | X | Ausgaben |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr 2016 |
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| Die Mittel stehen zur Verfügung |
X | Die Mittel stehen nicht zur Verfügung (Haushalt 2016 liegt noch nicht vor) |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
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