Beschlussvorlage Sternberg - BWA-007/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren r die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternbergckwirkend zum 01.01.2015.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 20.04.2015 erteilten die Stadtwerke Sternberg der KUBUS GmbH den Auftrag r die Kalkulations- fortschreibung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2015. Nach Kommunalabgabengesetz (KAG) §6 Abs. 2d ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende eines Kalkulationszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten, so sind die Kostenüberdeckungen nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke wies im Abwasserbereich im Jahr 2013 eine Kostenüberdeckung i.H. von 317 Tund im Jahr 2014 i.H. von 327 Taus. Hierfür wurden Rückstellungen gebildet, die im Rahmen der Kalkulation aufgelöst wurden.

 

Die Änderung der Berechnung r die Niederschlagswassergebühr erfolgt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) r alle überbauten und befestigten Flächen eines Grundstückes, welches an die öffentliche Kanalisation angeschlossen  und von dem Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Derzeitig werden als Niederschlagsfläche nur die mit dem Haupthaus überbaute Grundstücksfläche sowie Parkflächen, die größer als 25 m² sind berücksichtigt.
 

Daraus ergibt sich nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg (Anlage):

 

§ 12 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

-          Abschnitt I, Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

Die Zusatzgebühr  beträgt 1,94 €.

 

-          Abschnitt II, Abs. 6 (a) erhält folgende Fassung:

 

              Die Benutzungsgebühr B beträgt

 

a)      als Abholgebühr, die für die Abfuhr der aus der Hauskläranlage abgepumpten Inhaltsstoffe berechnet wird, je m³ abgeholte Inhaltsstoffe                27,50 €.

 

-          Abschnitt IV, Abs. (9) erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,36 € je m² und wird für alle befestigten, bebauten und überbauten Flächen erhoben, die abflusswirksam sind, d. h. von denen das Niederschlagswasser leitungsgebunden in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.

Die Niederschlagsgebühr wird daher für sämtliche befestigten Flächen eines jeden Grundstücks ermittelt.

 

Die anderen Beitrags- und Gebührensätze aus den derzeit gültigen Satzungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg bleiben unverändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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