Beschlussvorlage Witzin - BVW-025/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 u. 8 BauGB r die Fläche pernötsbarg in der Gemarkung Loiz in der Flur 1, Flurstücke 43 und 44 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha und ist in der Anlage rot umrandet dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Grobe Ziele der Planung: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Sondergebietes, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet“ nach § 10 BauNVO und Grün- und Wegeflächen im Bereich des Seeufers.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ferien- und Erholungspark Trenntsee der Gemeinde Witzin ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Gemeinde Witzin beabsichtigt laut Gemeindevertreterbeschluss den Tourismus in der Region zu fördern.

In diesem Sinne soll am „pernötsbarg“ am Trenntsee/Loiz im Anschluss an eine bereits bestehende Ferienhaussiedlung eine Erweiterung vorgenommen werden. Der private Investor ist auch bereits Eigentümer des Flurstückes 43, der Flur 1 der Gemarkung Loiz.

Zur Umnutzung der Flächen und Schaffung von Baurecht (Sondergebiet, das der Erholung dient „Ferienhausgebiet“ nach § 10 BauNVO) ist eine Regelung der Erschließung und der Umweltbelange im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Naturschutzbehörde sind Regelungen bezüglich des Gewässerschutzstreifens und des vorhandenen Baumbestandes zu treffen, um eine wirtschaftliche Erschließung zu gehrleisten.

Die Kosten für die Bebauungsplanung und die private Erschließung sollen vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Kostenübernahme ist durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

X

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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